Auslandsrecht - Entsendung von Arbeitnehmern
Eine im Ausland ausgeübte Beschäftigung unterliegt grundsätzlich nicht den deutschen Sozialversicherungsvorschriften. Die Sozialversicherungspflicht erfasst nach dem Territorialitätsprinzip im Allgemeinen nur Beschäftigungen, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden.Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, wenn
- der Arbeitnehmer im Rahmen eines in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt wird und
- diese Entsendung infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
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