Kein Zusatzbeitrag 2010!
Hintergrund-Musik zum Genießen

Barrierefreiheit

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Grundgesetz, Art.3, Abs.3)
 
Am 1. Mai 2002 trat in Deutschland das Behindertengleich-
stellungsgesetz (BGG) in Kraft. Kernstück des BGG ist die Herstellung der „Barrierefreiheit“. Wie in den Bereichen Bauen und Verkehr wird die Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu einer entscheidenden Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen.
 
 
Die BKK ESSANELLE hat einen barrierefreien Internetauftritt!
 
 
Barrierefreiheit steht für ein Internet ohne Schranken. Das bedeutet, dass es Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen oder Einschränkungen ermöglicht werden soll, sich in der virtuellen Welt ohne fremde Hilfe zu bewegen. Dem kommt die BKK ESSANELLE nach und stellt die Angebote des Internetauftritts barrierefrei dar. Dieser ist den entsprechenden Erfordernissen für sehbehinderte Menschen, Menschen mit feinmotorischen Einschränkungen oder auch Gehörlose konzipiert und gewährleistet den gleichen Zugang zu den Informationen wie jeder anderen Person auch.
 
Sämtliche Navigationspunkte/Seiten sind über das textbasierte, hierarchische Menü zugänglich. Alle Menüpunkte und Linkbezeichnungen sind mit sinnvollen, beschreibenden Namen versehen, sodass immer gute Lesbarkeit, aber auch Bedienbarkeit bei motorisch eingeschränkten Nutzern, gewährleistet ist. Blinde surfen mittels Browsern, die keine Bilder darstellen können, beziehungsweise „Screenreader“. Die Ausgabe der Informationen erfolgt entweder über eine Braille-Zeile (als „Blindenschrift“) an der Tastatur oder über Spracheingabe.
 
Die Macht des Web liegt in der Globalität. Der Zugang eines jeden, unabhängig von Behinderungen, ist ein wesentlicher Aspekt. (Tim Berner-Lee, Direktor des Word Wide Web-Consortium und Erfinder des World Wide Web)